Anwaltskanzlei Karben

Was tun, wenn die Abmahnung kommt

Nicht erst seit der Handel im Internet zu seiner heutigen Bedeutung herangewachsen ist, kennt man sie: „Abmahnwellen“, „Abzocker“, „Abmahnvereine“. Doch gerade in den letzten Jahren gibt es neue Höhepunkte dieser unschönen Auswüchse des Wettbewerbsrechts, zumal sehr viele Kleinstunternehmer durch das Internet plötzlich bundesweit tätig sind – was es einfach macht, für Massenabmahnungen entsprechend viele „Opfer zu finden“. Für Furore haben in den letzten Jahren unter Internethändlern Abmahnungen wie die von Mediamarkt oder bei privaten Internetnutzern solche gegen Verwender von im Internet „schwarz“ weitergegebener Musikdateien (insbesondere in Filesharing-Netzwerken) gesorgt.

Was eigentlich genau ist eine Abmahnung? Unter Abmahnung im Sinne des gewerblichen Rechtsschutzes versteht man ein Schreiben, in dem eine Rechtsverletzung aufgezeigt wird und der Betroffene aufgefordert wird, diese für die Zukunft zu unterlassen. Normalerweise wird er dabei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert (d.h. einer Erklärung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, und für den Fall einer weiteren Verletzung eine Vertragsstrafe zu zahlen), und wenn die Abmahnung von einem Anwalt kommt, wird im Allgemeinen auch dazu aufgefordert, die bei diesem entstandenen Honorarkosten zu tragen.

Abmahnungen gibt es insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts, wo sich entweder Konkurrenten wegen ihrer Werbung oder sonstigen verkaufsfördernden Maßnahmen abmahnen, wenn diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, oder wo Verbände einzelne Unternehmer wegen solcher Verfehlungen in Anspruch nehmen. Weiterhin ist die Abmahnung ein übliches Instrument im Markenrecht, wo man einen anderen dazu auffordert, die Nutzung der eigenen Marke oder eines zum Verwechseln ähnlichen Zeichens einzustellen. Auch im Urheberrecht kennt man die Abmahnung.

Im Grunde liegt der Sinn einer Abmahnung darin, dem Rechtsverletzer die Möglichkeit zu geben, den Verletzten klaglos zu stellen, ohne dass ein teures und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren durchgeführt werden muss. Von daher ist sie eine gute Sache – aber natürlich stellt sich für den Empfänger häufig die Frage, ob denn die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.

Gerade die Spezialfragen des Wettbewerbsrechts sind selbst für Juristen nicht einfach zu beantworten, weswegen auch die Konsultierung von Google nicht immer zu einer Lösung führt. Darüber hinaus bleibt manchmal auch Unsicherheit, wenn die Abmahnung offenbar prinzipiell berechtigt ist – ist die geforderte Anwaltsgebühr überzogen? Ist die Formulierung der Unterlassungserklärung in Ordnung, oder geht sie zu weit? Diese Fragen müssen im Grunde einem Spezialisten vorgelegt werden, damit man sich zum einen nicht unnötig verpflichtet, zum anderen aber nicht mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren überzogen wird, wo es doch vielleicht besser gewesen wäre, eine passend zugeschnittene Unterlassungserklärung abzugeben.

Was passiert, wenn man eine Abmahnung ignoriert? Der Abmahnende wird in den meisten Fällen nicht dabei stehenbleiben. Häufig wird als nächster Schritt eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt. Für den Angreifer hat dies den Vorteil, dass er keinen Gerichtskostenvorschuss einzahlen muss und dass die Entscheidung in vom Gericht – anhand der eingereichten Unterlagen – als eindeutig beurteilten Fällen sehr schnell ergeht, und zwar ohne Anhörung des Gegners. Der bekommt davon erst etwas mit, wenn er die Einstweilige Verfügung zugestellt bekommt, welche ihm üblicherweise bestimmte Verhaltensweisen (eine bestimmte Werbung, die Nutzung eines bestimmten Kennzeichens) untersagt – woran er sich auch halten sollte, da sonst hohe Ordnungsgelder drohen.

Der Verfügungsbeklagte kann nun entweder die Regelung als endgültig akzeptieren und eine sogenannte Abschlusserklärung abgeben, oder er legt einen Widerspruch ein. Dann wird eine mündliche Verhandlung anberaumt und die Einstweilige Verfügung entweder aufgehoben oder bestätigt. Unter Umständen wird die Sache endgültig sogar erst in einem regulären Klageverfahren geklärt, wo beide Seiten gegenüber dem Verfügungsverfahren erweiterte Möglichkeiten der Beweisführung haben.

Die Möglichkeiten und Strategien, die sich bieten, sind äußerst vielfältig und kompliziert, so dass man dringend dazu raten muss, eine solche Rechtsstreitigkeit ausschließlich von einem Spezialisten der Materie betreuen zu lassen!

Rechtsanwalt Dr. Otfried Krumpholz

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Stand: 1.2.2010