Anwaltskanzlei Karben

Miet- und WEG-Recht

Wo mehrere Eigentümer gemeinschaftlich Eigentum an einem Mehrfamilienhaus in der Art haben, das jedem das Sondereigentum an einer oder mehereren Wohnungen zusteht, spricht man von einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Das WEG-Recht umfasst die Beziehungen der Eigentümergemeinschaft zum einzelnen Eigentümer und umgekehrt, sowie das Verhältnis zur Verwaltung. Die Probleme stammen in der Regel aus dem Bereich der Gemeinschaftsbeschlüsse, der Zulässigkeit von Geboten und Verboten zu Lasten des einzelnen Eigentümers, und nicht zu vergessen die Probleme bei Eigentümern, die Beiträge an die Gemeinschaft nicht zahlen – und im Ergebnis die Durchsetzung der daraus resultierenden Ziele bei Gericht und die spätere Vollstreckung.

Im Rahmen des Mietrechts geht es aus Sicht von Vermietern um die Kündigung und Räumung von Mietern, die die Miete nicht zahlen, oder um Mieter, die das Mietobjekt beschädigen. Ein Schwerpunkt ist auch die Beratung hinsichtlich der Gestaltung des Mietvertrages und die Überprüfung von Klauseln.

Aus Sicht der Mieter geht es um unzulässige Verbote seitens des Vermieters, die die Nutzung der Mietsache betreffen, um Mängel an der Mietsache und deren Folgen (Stichwort: Mietminderung) und um das immer wieder aktuelle Thema der Mietnebenkosten und der Renovierung.

Für beide Seiten ist bei der Frage, ob ihnen bestimmte Rechte zustehen und ob und wie sie diese durchsetzen können, eine fachlich kompetente Beratung unerlässlich. Der Wortlaut des Mietvertrages ist hierbei oft entscheidend. Nicht alles, was in Formularmietverträgen oder individuellen Zusatzvereinbarungen geregelt ist, hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.