Anwaltskanzlei Karben

Die Gründung einer UG oder GmbH

Eine GmbH oder eine UG (die nichts anderes als eine GmbH mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 € darstellt) kann man ausschließlich mit Hilfe eines Notars gründen. Der Notar erledigt dabei die Eintragungen beim Handelsregister, was seit einiger Zeit nur noch auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Eine besonders einfache und kostengünstige Möglichkeit hat der Gesetzgeber durch das sogenannte „Musterprotokoll“ geschaffen, bei der die GmbH oder UG keine individuelle Satzung bekommt. Dies kann im Einzelfall sinnvoll für eine Einpersonen-GmbH mit geringem Stammkapital sein. Wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind, ist es in den meisten Fällen aber ratsam, vom Notar eine Satzung entwerfen zu lassen, die den eigenen Bedürfnissen gerecht wird. Soll gar mehr als ein Geschäftsführer bestellt werden, lässt sich dies mit dem Musterprotokoll überhaupt nicht machen.

Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung mit den ungefähr zu erwartenden Kosten bei der Gründung einer GmbH oder UG, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Fällen (Ein- oder Mehrpersonengesellschaft, mit oder ohne Musterprotokoll) und für einige beispielhafte Stammkapitalbeträge.

Notarkosten Gründung einer UG oder GmbH mit Musterprotokoll / mit individueller Satzung

alle Angaben sind Nettobeträge, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Alle Angaben ohne Gewähr.