Anwaltskanzlei Karben

Erbrecht

In der erbrechtlichen Beratung geht es zum einen um die Nachfolgeplanung, d.h. die sinnvolle Gestaltung des Übergangs des eigenen Vermögens auf die nächste Generation, wobei sich hier eine frühzeitige Planung in der Regel auszahlt. Zum anderen behandelt das Erbrecht natürlich auch rechtliche Fragen nach dem Eintritt des Erbfalls, das sind insbesondere die Auslegung von Testamenten, die Bestimmung der Erbfolge und die Frage nach Pflichtteilsansprüchen.