Notarielle Tätigkeit

Seit Juni 2014 ist Herr Dr. Otfried Krumpholz neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch als Notar bestellt.

Wozu braucht man einen Notar?

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Bestimmte Rechtsgeschäfte können nur mit Hilfe eines Notars durchgeführt werden, weil der Gesetzgeber wegen ihrer Bedeutung für diese die notarielle Form vorgeschrieben hat. Hierdurch soll insbesondere erreicht werden

– eine neutrale Beratung beider Seiten durch den Notar – der Notar darf zuvor in derselben Sache nicht für eine der beiden Seiten als Anwalt, d.h. parteiisch, tätig gewesen sein
– die Belehrung der Beteiligten über die rechtliche Bedeutung einzelner Vertragsbedingungen durch den Notar
– die Sicherung der genauen Vertragsbedingungen durch die Niederlegung in einer notariellen Urkunde, die vom Notar auf Dauer aufbewahrt wird
– und nicht zuletzt eine gewisse Warnfunktion: solch bedeutende Rechtsgeschäfte schließt man nicht „eben mal so“ ab, sondern man muss dafür zum Notar gehen.

Welche Verträge und Rechtsgeschäfte bedürfen der Beurkundung durch den Notar?

Zu den Rechtsgeschäften, bei denen das Gesetz die notarielle Form verlangt, gehören in der notariellen Praxis vor allem

– Kaufverträge und andere Verfügungen über Grundbesitz, sowie andere grundstücksbezogene Geschäfte wie etwa die Bestellung von Grundschulden
– Eheverträge und Trennungsvereinbarungen im Eherecht
– Testamente, Erbverträge und andere Verträge im Erbrecht (Pflichtteilsverzicht, Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge) sowie Erbscheinsanträge
– Gründungen von GmbHs und AGs, Anmeldungen zum Handelsregister
– Vorsorgevollmachten, wenn diese dem Bevollmächtigten auch die Vertretung bei grundstücksbezogenen Geschäften ermöglichen sollen

Darüber hinaus ist der Notar immer dann gefragt, wenn eine Unterschrift beglaubigt werden muss (in Hessen können dies auch die Ortsgerichte).

Was muss ich machen, wenn ich eine notarielle Urkunde brauche?

Kontaktieren Sie uns, am besten per Telefon oder E-Mail (unter notar (at) anwaltskanzlei-karben (punkt) de) und teilen Sie uns mit, um was für einen Vertrag oder Rechtsgeschäft es geht. Je nachdem wird Herr Dr. Krumpholz einen Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren oder, wenn die Sachlage klar ist, gleich einen Entwurf für Sie fertigen. Den Entwurf erhalten Sie vorab. Dann wird mit allen Beteiligten ein Termin für die Beurkundung abgestimmt und die Beurkundung durchgeführt. Danach noch erforderliche Tätigkeiten, etwa der Schriftverkehr mit dem Grundbuchamt im Falle eines Immobilienkaufs oder ähnliche Dinge, wird selbstverständlich durch uns abgewickelt.