Was ist Mediation?

Von einer gerichtlichen Entscheidung bei einem Konflikt erwarten und erhoffen sich die Streitparteien eine zufriedenstellende und möglichst rasche Lösung.

Die deutschen Gerichte sind aber von der Anzahl der Rechtsuchenden oftmals überfordert, so daß sich viele Prozesse über Jahre hinziehen. Die schließlich getroffene Entscheidung ist dann oft auch nicht Grundlage für Rechtsfrieden zwischen den Parteien. Dies insbesondere in Feldern, wo auch nach einer Entscheidung weiterhin Kontakt zwischen den Beteiligten bestehen soll oder muß, wie in Familienangelegenheiten oder bei Konflikten in der Wirtschafts- und Arbeitswelt.

Ein Mediationsverfahren hat den Zweck der Streitbeilegung zwischen den Parteien selbst unter Mithilfe einer „neutralen“ Person , des „Mediators“. Basierend auf dem Grundgedanken der Privatautonomie, daß eigenverantwortliche Bürger ihre eigenen Interessen am besten kennen und deswegen auch am besten dazu geeignet sein müßten, ihre Konflikte mit anderen zum Ausgleich zu bringen, erarbeitet der Mediator mit den Parteien Lösungsmöglichkeiten auf sachlich-rechtlicher Ebene. D.h. insbesondere, wenn er ein Rechtsanwalt ist, wird er verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen möglicher Konfliktlösungen aufzeigen und deren Vor- und Nachteile erläutern und die Parteien dabei unterstützen, eine für ihre Gegebenheiten „passende“ Regelung des Konfliktes zu finden und diese ggf. vertraglich festzuhalten.

Dieser Weg ist auch wesentlich schneller als der Gerichtsweg.

Einsatzfelder der Mediation sind u.a.:

Auch andere Betroffene profitieren von der Mediation, da durch sie die Chance besteht, Konflikte auf rechtlicher und menschlicher Ebene zur möglichst weitgehenden Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.

Konkreter Ablauf einer Mediation

Beim ersten Treffen wird zwischen Beteiligtem und Mediator abgeklärt, wo der Konflikt zwischen den Parteien ist, ob das Verfahren der Mediation für die Sache geeignet ist und die Beteiligten hierzu auch gewillt sind-

Insbesondere muß der Rechtsanwalt darauf aufmerksam machen, daß er nur eine der Parteien als Anwalt dauerhaft vertreten kann, und diese fragen, ob sie der Anwesenheit der anderen Betroffenen zustimmt. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass der Anwalt die Beteiligten insgesamt berät. Falls dann ein ungelöster Konflikt auftritt, benötigen die Betroffenen beide für eine gerichtliche Auseinandersetzung andere Anwälte („Interessenkollision“ ) – wenn die Mediation gescheitert ist.

Sodann wird das Verfahren der Mediation erklärt und bestimmte Regeln für den Umgang untereinander aufgestellt (wie Zuhören, keine Schuldzuweisungen, ausreden lassen u.s.w.)

In möglicherweise mehreren Terminen werden dann die einzelnen zu lösenden Konfliktpunkte zusammengestellt und besprochen.

Hierbei wird erörtert, wie sich die Ziele des Einzelnen verwirklichen lassen, ohne den anderen zu beeinträchtigen – wo sich Übereinstimmungen oder Dissens bei den Parteien befindet.

Die Parteien legen sich dann auf eine Reihenfolge der zu bearbeitenden Konflikte fest.

Bei deren Bearbeitung achtet der Mediator darauf, daß den Konfliktparteien deutlich wird, welche Bedürfnisse hinter ihren Positionen und Forderungen stehen, wie diese praktikabel erfüllt werden könnten, ohne diametral entgegenstehende Position zum anderen beziehen zu müssen.

Wenn dann eine Grundlage für eine Einigung gefunden ist, kann diese dann gegebenenfalls durch einen Vertrag zwischen den Parteien festgehalten werden.

Der verbindliche, schriftliche Vertrag kann dann beim Notar beurkundet oder bei Gericht zu Protokoll gegeben werden (z.B. in Form einer „Scheidungsfolgenvereinbarung“ über Unterhalt, Zugewinn , Sorgerecht und Versorgungsausgleich). Dadurch ist der Vertrag dann auch nötigenfalls mit Hilfe Dritter (wie z.B. dem Gerichtsvollzieher) vollstreckbar, d.h. wenn ein neuer Konflikt auftauchen sollte, besteht die Sicherheit, die Vereinbarung notfalls auch zwangsweise durchsetzen zu können.

Durch die Mediation sollten die Parteien aber erfahren haben, daß diese eine Chance für die Zukunft sein kann – nicht nur ein Ende einer Beziehung zueinander.

Rechtsanwältin Ute Jordan

Stand: 1.3.2000

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