Anwaltskanzlei Karben

Privates Baurecht

Das private Baurecht umfasst insbesondere sämtliche Fehler, auch Mängel genannt, die an Haus und Grundstück durch Handwerker, Bauunternehmer oder Bauträger verursacht werden. Aufgrund der komplizierten Rechtsmaterie ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unerlässlich. Mit Augenmaß muss alles dafür getan werden, um die wesentlichen Mängel ohne große Kosten für den Bauherrn der Beseitigung zuzuführen oder für den Bauherrn einen angemessenen Geldersatz zu erreichen. Entscheidend ist daher eine kompetente und umfassende Beratung und anwaltliche Vertretung, die einerseits die außergerichtlichen Möglichkeiten konsequent nutzt und andererseits dennoch notwendige Verfahren mit dem notwendigen Engagement vorantreibt. Umgekehrt geht es bei der Vertretung von Handwerkern, Bauträgern und Bauunternehmern darum, frühzeitig unberechtigte Ansprüche abzuwehren und die geltend gemachten Ansprüche des Bauherrn auf ein Mindestmaß zu reduzieren und eine schnelle und kostengünstige Vereinbarung mit dem Bauherrn zu erreichen. (Beachten Sie auch unseren Artikel über Baumängel, den Sie unter dem Menüpunkt „Rechts-Infos“ finden.)

Neben den Baumängeln geht es außerdem immer wieder um die Berechtigung von Werklohnansprüchen, also die Frage, ob Rechnung seitens der Werkunternehmer in ihrer Höhe berechtigt sind oder ob sich darin Positionen verbergen, die, gemessen an der der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung, nach Art oder Höhe nicht gefordert werden können.

Beim Architektenrecht geht es zum einen häufig um Architektenhaftung, d.h. um die Haftung des Architekten für Mängel bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Für den Bauherren als Laien ist es sehr schwer, mögliche Fehler des Architekten zu erkennen, insbesondere auch während der Bauphase. Das Verhalten des Bauherrn kann in dieser Phase von entscheidender rechtlicher Bedeutung sein. Bei der anwaltlichen Vertretung des Architekten ist es wiederum wichtig, die Ansprüche des Bauherrn auf ihren Gehalt zu überprüfen, und den Architekten hinsichtlich der Dokumentation der von ihm geleisteten Arbeit kompetent und umfassend zu beraten. Ein weiterer Schwerpunkt im Architektenrecht sind Honorarfragen, wie etwa die Abgrenzung von (noch) unentgeltlichen Leistungen von entgeltlichen und die Durchsetzung berechtigter Honoraransprüche.