Anwaltskanzlei Karben

Gewerblicher Rechtsschutz

Das Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, so wie es auch dem kürzlich geschaffenen Fachanwaltstitel zugrunde gelegt wurde, umfasst folgende Teilbereiche:

Markenrecht
Recht des Unlauteren Wettbewerbs
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht
Geschmacksmusterrecht
und, in gewissem Umfang, Urheberrecht

Im Markenrecht geht es um den Schutz von Kennzeichen in den verschiedensten Formen: Unternehmensnamen, Wortmarken, Bildmarken, aber auch Eigennamen von Personen und Domain-Namen spielen eine Rolle. In unserer Beratungspraxis nimmt der Entwurf von Schutzrechtsstrategien einen breiten Raum ein, wo es also um Fragen geht, wie man das eigene Kennzeichen gestalten soll, ohne mit älteren Rechten zu kollidieren, und wie und wo man es anmeldet, also auch die Frage des internationalen Kennzeichenschutzes. Auch die Durchführung der Anmeldung von Marken obliegt meist dem Rechtsanwalt. In einem späteren Stadium geht es dann darum, die Interessen des Marken- oder Kennzeicheninhabers dagegen zu verteidigen, dass andere das eigene Kennzeichen oder ein ähnliches unbefugt verwenden – oder umgekehrt, die Angriffe von anderen abzuwehren, die einen solchen unbefugten Gebrauch ihrer Kennzeichen behaupten. (Unter dem Menüpunkt „Rechts-Infos“ finden Sie weitere Artikel zum Thema Marken und Markenrecht.)

Das Recht des Unlauteren Wettbewerbs befasst sich mit dem Gebaren von Wettbewerbern auf dem Markt, z.B. in der Werbung oder bei anderen Maßnahmen, um auf Kunden einzuwirken. Die Grenzen dessen, was als lauterer Wettbewerb angesehen wird, sind im Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb (UWG) und anderen spezielleren Gesetzen festgelegt. In der Beratungspraxis geht es demgemäß darum, Unternehmer hinsichtlich geplanter Aktivitäten, z.B. einem Werbeauftritt oder einer Homepage, zu beraten. Außerdem soll oft wettbewerbswidriges Verhalten von Konkurrenten unterbunden werden, oder es ist eine Verteidigung gegen eine Abmahnung von Konkurrenten erforderlich.

Der Zweck des Patentrechts und des Gebrauchsmusterrechts ist der Schutz von Erfindungen. Dem Erfinder soll für eine gewisse Zeit alleine das Recht zugewiesen werden, seine Erfindung wirtschaftlich zu nutzen. Das Gebrauchsmuster ist dabei gewissermaßen der kleine Bruder des Patents, mit dessen Hilfe schneller und einfacher ein Schutz zu bekommen ist. Ähnlich wie beim Markenrecht geht es in der Beratung zum einen um die Anmeldung des Schutzrechtes und zum anderen um die Durchsetzung des Schutzrechtes gegen Verletzer. Wo, wie bei Patenten häufig der Fall, gesteigerte technische Kenntnisse erforderlich sind, um die Schutzfähigkeit zu überprüfen und die Anmeldung ordnungsgemäß durchzuführen, wird diese Beratung üblicherweise von Patentanwälten durchgeführt. In diesem Fall beschränken wir uns auf eine Erstberatung und verweisen Sie an kompetente Partner weiter.
Im Geschmacksmusterrecht geht es um den Schutz eines Designs, also einer äußerlichen Gestaltung eines Produkts, gegen Nachahmung.

Das Urheberrecht schließlich ist traditionell kein Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes, sondern gilt als eigenständige Materie. Jedoch sind die Fragestellungen häufig ähnlich, da es sich auch hier um ein Schutzrecht handelt, wo es um die Begründung und Durchsetzung des Schutzes geht. Die Beratungspraxis dreht sich dementsprechend um die Frage, ob für ein bestimmtes Werk (z.B. eine Sprachschöpfung, ein Bild, ein komplexes Werk wie eine Internetseite) Urheberrechtsschutz besteht, und um die Verfolgung von Verletzungen der eigenen Urheberrechte durch andere bzw. die Verteidigung gegen behauptete Urheberrechtsverletzungen.